AGB

§ 1 - ALLGEMEINES
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage unserer Leistungen; sie werden durch Auftragserteilung anerkannt. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Bedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir es versäumen, ihnen ausdrücklich zu widersprechen.

§ 2 - LEISTUNGEN
Wir bieten gegen Entgelt Dienstleistungen an, um die Erlangung von Visa und Legalisierungen von Exportdokumenten zu ermöglichen. Über diese bloße Vermittlungstätigkeit hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere Rechtsberatung, sind nicht Vertragsgegenstand. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Ihres Auftrages durch uns zu Stande. Liegt keine ausdrückliche anderslautende Weisung von Ihnen vor, so dürfen wir bei Erbringung unserer Leistung - unter Wahrung Ihrer Interessen - Art, Weg und Mittel der Beförderung Ihrer Dokumente wählen sowie die Ausführungen Ihres Auftrages ganz oder teilweise an Dritte übertragen.

§ 3 - BEARBEITUNGSFRIST
Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem der Auftragserteilung folgenden Botschaftsarbeitstag zu laufen, also dem Tag, an dem das zuständige Konsulat Parteienverkehr hat.

§ 4 - PREISE
Das zu zahlende Entgelt für unsere Serviceleistungen, die Erstattung der Kosten von Fremdleistungen, für Visum- und Passgebühren sowie etwaige Versandkosten Dritter richtet sich nach den Tarifen im Zeitpunkt der Auftragserteilung; verwiesen wird auf die in unserer Preisliste ersichtlichen Angaben - siehe Homepage. Die Beträge sind bei der Auftragsbestätigung berechnet und angezeigt; sie sind sofort nach der Übermittlung der Auftragsbestätigung an uns zu bezahlen, stellen also eine Vorleistung dar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall einer ausdrücklichen Stundung des Entgeltes können Sie gegen unsere Ansprüche nur im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit aufrechnen oder nur mit solchen Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserem Anspruch stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von uns anerkannt worden sind. Da die Entscheidung über Ihren Visum- oder Passantrag bei der austeilenden Behörde und somit außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung auch dann bestehen, wenn dem Antrag - aus welchem Rechtsgrund auch immer - nicht entsprochen wurde. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, pro erfolgter Mahnung EUR 40,00 an Mahngebühren zu verrechnen.

§ 5 - VERSAND
Der Versand erfolgt ausschließlich mittels Botendienst oder EMS Nachnahme. Die Versandkosten werden bei der Auftragsbestätigung berechnet und angezeigt. Sie sind Bestandteil der Rechnung. Mit dem Absenden des Auftrages akzeptiert der Käufer die Versandkosten und Lieferbedingungen.

§ 6 - GEFAHRTRAGUNG
Der Auftraggeber trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der übermittelten Dokumente während der Dauer des Versands.

§ 7 - HAFTUNG
Wir erbringen alle in unseren Verantwortungsbereich fallenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Selbstverständlich liegen aber alle Entscheidungen über Gewährung oder Ablehnung von Visum- oder Passanträgen bei den zuständigen Missionen bzw. Behörden. Aus diesen Grund können wir für den Erfolg eines Visum- oder Passantrages keine Haftung übernehmen. Insbesondere schließen wir jegliche Haftung für eine Ab- oder Zurückweisung des Antrags aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Dokumenten aus. Die Haftung für erteilte Auskünfte ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eingeschränkt. Unsere Leistungen im Priority-Service beschränken sich auf die Auswahl der möglichst effektiven, beschleunigten und dabei trotzdem sicheren Beförderungsart sowie das besondere Hinwirken auf beschleunigte Bearbeitung bei den Missionen bzw. Behörden. Aus diesen Grund übernehmen wir auch im Priority-Service keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon welche Bedeutung diese für den Auftraggeber haben. Für Mängel in der Organisation des Beförderungsablaufs haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weiters übernimmt Visum Support keine Haftung für jedwede Schäden, welche aufgrund des Versandes entstehen. Haftungsansprüche müssen bei Schäden aufgrund Transport direkt an den Transporteur gerichtet werden. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist im Falle grober Fahrlässigkeit die Haftung für Vermögensschäden auf EUR 500,00 begrenzt, da diese Grenze den typischerweise in diesem Bereich maximal entstehenden Schaden darstellt. Sollte bei einem Rechtsgeschäft mit einem Unternehmer ein offensichtlicher Mangel unserer Leistung vorliegen, so muss der Auftraggeber diesen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang seiner Dokumente bei ihm bzw. ab Kenntnis des Mangels geltend machen (Rügepflicht). Nach Ablauf der Rügefrist können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern verjähren Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach sechs Monaten ab Zugang der Dokumente beim Auftraggeber bzw ab Kenntnis etwaiger haftungsbegründender Tatsachen.

§ 8 - AUFTRAGSSTORNO
Sollte der Auftrag zurückgezogen werden, wofür die Schriftform erforderlich ist, stellen wir die bis zum Zeitpunkt der Abbestellung angefallenen Kosten sowie ein anteiliges Entgelt in der Höhe von 50 % unseres Entgeltanspruches gemäß § 4 in Rechnung.

§ 9 - WEITERE VEREINBARUNGEN
Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern bedürfen weitere Vereinbarungen und Nebenabreden, die diese Bedingungen abändern und/oder ergänzen, für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 - TEILUNWIRKSAMKEIT
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.

§ 11 - GERICHTSSTAND
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand das jeweils sachlich zuständige Gericht für Handelssachen im Sprengel Innere Stadt Wien. Der gleiche Gerichtsstand gilt für Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern, die weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben, noch im Inland beschäftigt sind. In allen anderen Fällen ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder der Ort der Beschäftigung liegt.

§ 12 - RECHTSWAHL
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

§ 13 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Auftragserteilung sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen erfolgen schriftlich. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter von Visum Support nicht bevollmächtigt sind, mündliche Erklärungen, Zusagen oder Nebenabreden für Visum Support abzugeben.

STAND: 1. MÄRZ 2009


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