Malta

Einreisebestimmungen

Malta ist Mitglied des Schengener Durchführungsübereinkommens.

Österreichische Staatsbürger können daher visumfrei einreisen und sich im Land aufhalten.

Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein, eine Gültigkeit von 3 Monaten über den Aufenthalt hinaus wird empfohlen.

Alternativ können Sie auch mit einem Personalausweis einreisen. Der Personalausweis muss in jedem Fall für die gesamte Dauer der Reise gültig sein.

Der cremefarbige Notpass wird grundsätzlich als Ausweisdokument akzeptiert und muss für die gesamte Dauer der Reise gültig sein.

Ein gültiger Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis) ist stets mitzuführen. Zusätzlich wird empfohlen, eine Kopie des Dokuments – entweder in Papierform oder digital auf dem Mobiltelefon – bereitzuhalten. Alternativ kann auch eine digitale Hinterlegung in der App „Digitales Amt / ID Austria“ sinnvoll sein, da bei Verlust oder Diebstahl häufig die Dokumentennummer benötigt wird.

Minderjährige – wichtige Hinweise für die Einreise

Für Minderjährige bis 18 Jahre, die ohne beide gesetzliche Vertreter oder nur mit einem Elternteil reisen, gelten besondere Anforderungen.

Zusätzlich zu einem eigenen gültigen Reisepass wird in der Regel eine schriftliche Einverständniserklärung der nicht mitreisenden gesetzlichen Vertreter benötigt. Diese dient als Nachweis, dass die Reise erlaubt ist und kann bei der Einreise verlangt werden.

Es wird empfohlen, dieser Erklärung eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopien der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter beizulegen. So können mögliche Rückfragen bei der Einreise vermieden werden.

Bei unterschiedlichen Nachnamen innerhalb der Familie empfiehlt es sich zusätzlich, eine Heiratsurkunde oder einen entsprechenden Nachweis mitzuführen, um familiäre Verhältnisse eindeutig belegen zu können.

Vorlagen für eine solche Einverständniserklärung finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis für Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel Österreich (Schengen-Regelung)
Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen österreichischen Aufenthaltstitel verfügen, können sich in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei im Schengen-Raum aufhalten. Voraussetzung ist, dass ein gültiger Reisepass sowie der Aufenthaltstitel mitgeführt werden. Die genauen Bestimmungen können je nach Reisezweck und individueller Situation variieren, weshalb eine vorherige Prüfung empfohlen wird.

Konventions- oder Fremdenpass
Wenn Sie mit einem Konventions- oder Fremdenpass reisen, empfehlen wir, sich vorab bei der zuständigen ausländischen Vertretung in Österreich zu informieren. Dort erhalten Sie verbindliche Auskunft zu den für Sie geltenden Einreisebestimmungen.

Kontakt zur Botschaft

Botschaft der Republik Malta

Opernring 5/1
1010 Wien

Telefon: +43 1 586 50 10

E-Mail: Y29uc3VsYXIudmllbm5hQGdvdi5tdA==@invalid

Web: https://missions.foreign.gov.mt/embassies/republic-of-austria/services/

Rechtshinweis

Bitte beachten Sie, dass Visum Support keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

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