Korea - Demokratische Volksrepublik
Visumspflicht
Für österreichische und deutsche Staatsbürger besteht Visumspflicht. Eine visumfreie Einreise ist nicht möglich – unabhängig vom Reisezweck (Tourismus, Geschäftsreise, Journalismus etc.).
- Touristenvisum – für geführte Gruppenreisen (individuelle Reisen sind nicht erlaubt) 
- Geschäftsvisum – nur bei nachgewiesenem geschäftlichem Interesse und Einladung durch nordkoreanische Stellen 
- Journalistenvisum – nur nach gesonderter Genehmigung 
- Diplomaten- oder Dienstvisum 
Visumantrag
Das Visum wird nicht direkt bei der nordkoreanischen Botschaft in Österreich oder Deutschland beantragt, sondern über eine autorisierte Reiseagentur (z. B. Koryo Tours, Young Pioneer Tours, etc.), die den Antrag über Peking (China) abwickelt.
Erforderliche Unterlagen (in der Regel):
- Reisepass (mind. 6 Monate gültig nach Reiseende) 
- ausgefülltes Visumantragsformular 
- Einladung oder Buchungsbestätigung einer genehmigten Reiseagentur 
- Passfoto (biometrisch) 
- Flug- oder Reisedaten über China 
Ein- und Ausreise
- Die Einreise erfolgt ausschließlich über China (meist über Peking) – ein chinesisches Visum wird daher zusätzlich benötigt. 
- Ein- und Ausreise über Südkorea ist nicht möglich. 
Wichtige Hinweise
- Individuelle Reisen sind verboten – nur geführte Gruppenreisen sind erlaubt. 
- Jegliche politische oder journalistische Tätigkeit ohne Genehmigung ist streng untersagt. 
- Mobiltelefone, Laptops und Kameras können bei der Einreise kontrolliert werden. 
- Verstöße gegen Vorschriften (z. B. Fotografieren militärischer Einrichtungen) können zu schweren Strafen führen. 
